Allgemeine Verkaufsbedingungen
1.
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Abnehmer.
Angegebene Preise sind Richtpreise, die zur unverbindlichen Orientierung dienen, aber keinen wirksamen Vertragsabschluss bewirken können. Verbindliche
Bestellungen können nur auf ein ausdrücklich an Sie adressiertes Angebot getätigt werden, welches Sie anfordern können.
2.
Unsere Preisangebote sind freibleibend, sie werden verbindlich erst mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrages durch uns. Bei Druckpreisangaben gehen wir
davon aus, dass die seitengerechte 1:1 Filme nach Druckfarben getrennt gestellt werden.
3.
Die Lieferung erfolgt ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Lieferfristen, auch bestätigte, gelten nur annähernd. Bei Nichteinhaltung bestätigter
Lieferfristen kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wobei uns eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt werden muss. Weitergehende Rechte,
insbesondere Schadenersatzansprüche kann der Besteller nicht verlangen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall
ergänzt sich unsere Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen wird die Haftung des Auftragsnehmers wegen Unmöglichkeit auf
Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendung auf insgesamt 10% des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers
wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Lieferungen zu einem früheren, als zu dem vereinbarten Zeitpunkt, behalten wir uns vor.
4.
Außenverpackung wird zu den Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
5.
Die Zahlung hat innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir einen
Skontoabzug von 2% auf den reinen Warenwert (zuzüglich Mehrwertsteuer). Bei überschreiten des Zahlungstermins gerät der Käufer in Verzug, ohne dass es einer
besonderen Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Bei Überweisungen gilt der Tag, an dem
die Gutschriftanzeige eingeht, als Zahlungseingang. Schecks und Wechsel gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlung. Lohnarbeiten werden grundsätzlich rein netto
Kasse ausgeführt. Bei größeren Aufträgen können entsprechend der geleisteten Arbeit Zwischenrechnungen ausgestellt oder Teilzahlungen vereinbart werden.
6.
Jegliche Lieferung erfolgt unter Kontokorrentvorbehalt, d.h. das Eigentum an der gelieferten Ware verbleibt uns als Sicherheit für unsere sämtlichen - auch bedingten
oder befristeten - Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung. Der Käufer darf die Ware nur im Rahmen eines ordentlichen, üblichen Geschäftsverkehrs
veräußern oder verwenden. Er darf sie jedoch weder zur Sicherheit übereignen noch verpfänden. Pfändungen durch andere Gläubiger sind uns unverzüglich
anzuzeigen. Die Ware ist als dann auf unser Verlangen zum Schutz gegen weitere Pfändung an der von uns bestimmten Stelle auf Kosten des Käufers einzulagern.
Im Falle der Weiterveräußerung gilt die Kaufpreisforderung zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist,
solange er seine Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt, zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Andernfalls ist er verpflichtet, auf
Anforderung die Anschriften der Abnehmer und die Höhe der Forderungen mit Rechnungsabschriften mitzuteilen. Wir sind berechtigt, den Abnehmern von der
Abtretung Kenntnis zu geben. Hierzu bevollmächtigt uns der Käufer ausdrücklich. Bei Zahlungsverzug - ganz oder teilweise - sind wir berechtigt, die Rückgabe
sämtlicher gelieferten Waren bis zu unserer vollständigen Befriedigung zu verlangen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.
7.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage (bei Drucksachen bis 20%) bleiben vorbehalten, desgleichen handelsübliche Abweichungen des
Materials in Farbe, Gewicht und Beschaffenheit der Ware. Diese können nicht zu einer Mängelrüge führen. Das gleiche gilt für durch die Drucktechnik bedingte
Unterschiede zwischen Andruck und Auflage. Im Übrigen können handelsübliche oder geringe technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe,
Gewicht und Beschaffenheit der Lieferungen von eventuellen Vorlagen oder Mustern ebenfalls nicht beanstandet werden. Die Zusammenstellung des wissenswerten
und statistischen Teil von Kalendern, soweit sie nach Drucklegung bei uns bekannt werden, begründen keinerlei Rechte des Käufers oder Bestellers. Nachträglich
gewünschte Berichtigungen werden berechnet.
8.
Vom Auftraggeber beschafftes Material ist uns frei Haus zu liefern.
9.
Mängelrügen sind spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware vorzubringen. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der
ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Im Falle begründeter Mängelrüge haben wir das Recht
der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Mengendifferenz bitten wir um Einsendung des Packzettels.
10.
Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigungsmuster usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung
an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages,
welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderung. Für Überschreitung der Lieferzeit sind wir
nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, welche wir nicht zu vertreten haben, verursacht wird. Betriebsstörungen - sowohl im eigenen Betrieb wie in fremden,
von denen die Herstellung abhängig ist - verursacht durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder Verfügung von hoher Hand, sowie Mangel an Roh- und
Hilfsstoffen z.Zt. der Herstellung befreien uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferfrist
berechtigt den Besteller nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder uns für etwa entstandene Schäden verantwortlich zu machen. Weigert sich der Besteller den Vertrag
zu erfüllen, so steht uns ein Schadenersatzanspruch, ohne Nachweis im Einzelnen, in Höhe von 20% des Auftragswertes zu. Die Geltendmachung eines darüber
hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Tritt in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung
ein, sind wir berechtigt, die weitere Bearbeitung des Auftrages und die Auslieferung von der Vorauszahlung des vertraglichen Entgelts abhängig zu machen.
11.
Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und druckreif erklärt zurückzusenden. Wir haften nicht für vom Auftraggeber
übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen müssen vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden. Bei kleineren Druckaufträgen sind wir nur auf
Verlangen verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die
Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Bei farbigen Reproduktionen und allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als
berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und den Auflagendruck. Satzfehler werden kostenfrei
berichtigt, dagegen werden von den Setzern nicht verschuldete in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Änderungen, insbesondere Besteller- und
Autorenkorrekturen nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.
12.
Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichen Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen
und dergleichen verbleiben uns, wenn nicht ausdrücklich eine anderweitige Regelung getroffen worden ist. Nachdruck oder Vervielfältigung - gleichgültig in welchem
Verfahren und zu welchem Verwendungszweck - ist ohne unsere Genehmigung nicht zulässig. Falls Gegenstände nach Angaben des Auftraggebers gefertigt
werden, übernimmt dieser allein die Verantwortung für die Schutzrechte.
13.
Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster sowie Prägestempel, Druckstöcke, Werkzeuge, Satz- und Reproarbeiten werden von uns zum Selbstkostenpreis
berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Wenn die übergebenen Manuskripte, Originale, Druckstöcke, Papiere oder zur Aufbewahrung übergebene
sonstige Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
Andernfalls kann von uns nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.
14.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist stets Bremen, das gilt auch für den Fall einer Wechsel- oder Scheckklage.
15.
Die Anwendung der einheitlichen Gesetze vom 17.07.1973 über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie über den Abschluss von internationalen
Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
16.
Die vorstehenden Bedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung, auch wenn nicht jedesmal eine besondere Bestätigung erfolgt. Die eventuelle Nichtigkeit
einer der vereinbarten Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Die Bedingungen des Käufers haben für die mit uns getätigten Abschlüsse keine
Geltung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Diesen Bedingungen widersprechende oder sonstige Abmachungen mit unseren Mitarbeitern
bedürfen ausnahmslos unserer schriftlichen Bestätigung.
17.
Wir werden Ihre im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehenden Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes speichern und benutzen.
18.
Wir behalten uns vor, unsere Erzeugnisse mit unserem Herstellervermerk zu versehen, desgleichen fabrikationstechnisch begründete Änderungen sowie
Weiterentwicklungen der Produkte durchzuführen.
19.
Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer gem. § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer
keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat.
20.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beträgt ein Jahr.
21.
Die Verjährungsfrist nach Abs. 19 gilt auch für sämtliche Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, die mit dem Mangel in Zusammenhang stehen,
unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadenersatzansprüche jeder Art gegen den Auftragnehmer bestehen, die mit dem Mangel nicht in
Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist des Abs. 19.
22.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten sie eine Regelungslücke enthalten, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen
gesetzlichen Regelungen.